Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der KARTONizza GmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, die zwischen Ihnen (nachfolgend „Auftraggeber“) und KARTONizza (nachfolgend „Auftragnehmer“) geschlossen werden. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Direktkunden oder Agenturen. Eine Auftragsvergabe durch oder für Spezialmittler ist ausgeschlossen.
(2) Die Angebote und Leistungen von KARTONizza richten sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (nachfolgend „Unternehmer“). Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber bestätigt ausdrücklich, dass er als Unternehmer handelt und die Leistungen von KARTONizza nicht für private Zwecke in Anspruch nimmt.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) KARTONizza bietet Unternehmen verschiedene Werbeleistungen an, darunter den Druck und die Verteilung von Werbeanzeigen auf Pizzakartons, die Gestaltung von Werbemitteln sowie die Bereitstellung von Tracking-Daten über das KARTONradar.
(2) Die Präsentation von Leistungen auf der Website, Mailings oder anderen Werbematerialien dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt kein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss dar. Sie soll dem Auftraggeber eine Übersicht über die verfügbaren Leistungen und Preise geben.
(3) Ein Vertragsabschluss erfolgt in der Regel individuell durch direkte Absprache zwischen dem Auftraggeber und KARTONizza. Dies kann telefonisch, per E-Mail oder auf Basis eines schriftlichen Angebots erfolgen.
(4) KARTONizza erstellt dem Auftraggeber auf Anfrage ein individuelles Angebot in Textform (z. B. per E-Mail). Dieses Angebot ist – soweit nicht anders angegeben – für 5 Tage verbindlich. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot innerhalb dieser Frist in Textform bestätigt.
(5) Alternativ kann ein Vertrag auch auf Grundlage der in der Speisekarte (Preisliste) aufgeführten Konditionen zustande kommen, wenn der Auftraggeber die darin angegebenen Leistungen explizit bestellt und KARTONizza diese Bestellung in Textform bestätigt.
(6) Die Bestätigung der Bestellung erfolgt in Textform (z. B. per E-Mail). Erst mit dieser Bestätigung gilt der Vertrag als geschlossen.
(7) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für den Vertrag relevanten Informationen (z. B. Rechnungs- und Lieferanschrift, gewünschte Werbemotive, Verteilregionen) korrekt anzugeben. Änderungen nach Vertragsabschluss sind nur nach individueller Absprache und Bestätigung durch KARTONizza möglich.
(8) Die Kommunikation im Rahmen der Vertragsabwicklung erfolgt in der Regel per E-Mail. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist und keine technischen Hindernisse (z. B. Spam-Filter) den Empfang relevanter Nachrichten verhindern.
§ 3 Vertragliche Leistungen
(1) Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Planung, ggf. die Kreation und Produktion der Werbematerialien sowie der Druck und die Verteilung der Pizzakartons im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers durch die Auftragnehmerin.
(2) Darüber hinaus umfasst die Leistung die Analyse und Auswertung von Tracking-Daten sowie die Abfrage von Daten im KARTONradar zur Erfolgsmessung und Optimierung der Werbemaßnahmen.
(3) KARTONizza behält sich das Recht vor, die Seitenflächen sowie den Boden der Pizzakartons für eigene Werbezwecke zu nutzen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 4 Individuell gestaltete Werbemittel
(1) Der Auftraggeber stellt KARTONizza die für die Gestaltung der Werbeanzeige erforderlichen Informationen, Logos, Bilder, QR-Codes und ggf. fertige Designvorlagen spätestens nach Vertragsschluss per E-Mail oder über ein anderes vereinbartes Medium zur Verfügung.
(2) KARTONizza unterscheidet zwei Arten der Gestaltung:
- a) Vom Auftraggeber bereitgestellte Designs: Der Auftraggeber liefert eine vollständige, druckfertige Datei gemäß den technischen Vorgaben von KARTONizza. Für etwaige Fehler in der gelieferten Datei übernimmt KARTONizza keine Haftung.
- b) Gestaltung durch KARTONizza: Falls der Auftraggeber nur Logos, Bilder oder Texte bereitstellt, übernimmt KARTONizza die Gestaltung der Werbeanzeige nach den Vorgaben des Auftraggebers.
(3) QR-Codes:
- a) Falls der Auftraggeber das KARTONradar-Tracking bucht, stellt KARTONizza den QR-Code zur Verfügung.
- b) Falls der Auftraggeber kein Tracking bucht, muss er einen eigenen QR-Code bereitstellen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass der bereitgestellte QR-Code korrekt funktioniert und die dahinterliegende Landingpage aktiv ist. KARTONizza übernimmt keine Haftung für fehlerhafte oder inaktive Links hinter vom Auftraggeber gelieferten QR-Codes.
(4) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die bereitgestellten Daten keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere Urheber-, Namens- oder Markenrechte. KARTONizza übernimmt keine Prüfung der Inhalte auf rechtliche Zulässigkeit und haftet nicht für Verstöße. Der Auftraggeber stellt KARTONizza von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der bereitgestellten Materialien resultieren.
(5) KARTONizza stellt dem Auftraggeber vor Produktionsbeginn einen 3D-Konfigurator zur Verfügung, mit dem das Design virtuell dargestellt werden kann. Diese Voransicht dient zur Visualisierung des finalen Produkts, ist jedoch technisch bedingt nicht farb- oder maßstabsverbindlich.
Die finale Verantwortung für die inhaltliche und gestalterische Richtigkeit des Designs verbleibt beim Auftraggeber. Reklamationen aufgrund von Abweichungen zwischen der 3D-Voransicht und dem gedruckten Endprodukt sind ausgeschlossen, sofern diese technisch oder druckbedingt unvermeidbar sind.
(6) KARTONizza stellt dem Auftraggeber – sofern vertraglich vereinbart – vor der Produktion eine Korrekturvorlage (z. B. per E-Mail) zur Verfügung. Der Auftraggeber hat diese unverzüglich zu prüfen und schriftlich freizugeben. Ohne Freigabe erfolgt keine Produktion. Nachträgliche Änderungen können zusätzliche Kosten verursachen.
(7) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Korrekturvorlage sorgfältig auf Fehler und Vollständigkeit zu prüfen. KARTONizza übernimmt keine Haftung für nicht beanstandete Fehler nach erfolgter Freigabe.
(8) Vor Produktionsbeginn erhält der Auftraggeber das finalisierte Design zur Prüfung und schriftlichen Freigabe. KARTONizza wendet bei der internen Prüfung das Vier-Augen-Prinzip an, die finale Verantwortung für inhaltliche, grafische oder orthografische Fehler im freigegebenen Design liegt jedoch beim Auftraggeber. Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit des Entwurfs.
Nach erfolgter Freigabe sind Reklamationen aufgrund gestalterischer oder inhaltlicher Mängel ausgeschlossen. Die Vergütung bleibt in vollem Umfang geschuldet, auch wenn nachträglich Fehler festgestellt werden.
(9) Im Rahmen bestimmter Werbeformate bietet KARTONizza die optionale Nutzung von Augmented-Reality-Funktionen („KARTONaction“) an. Diese Leistung wird durch einen externen technischen Dienstleister erbracht. KARTONizza tritt hierbei lediglich als Vermittler auf.
Für die Verfügbarkeit, technische Umsetzung, Kompatibilität mit Endgeräten sowie die Inhalte der Augmented-Reality-Darstellung übernimmt KARTONizza keine Haftung. Der Auftraggeber erkennt an, dass etwaige Leistungsstörungen oder Abweichungen in der Darstellung außerhalb des Verantwortungsbereichs von KARTONizza liegen.
§ 5 Aktionsgutscheine
(1) KARTONizza kann im Rahmen von Werbeaktionen Aktionsgutscheine ausgeben, die zeitlich begrenzt sind und nicht käuflich erworben werden können. Diese Gutscheine können ausschließlich für die von KARTONizza angebotenen Leistungen eingelöst werden.
(2) Aktionsgutscheine sind nur innerhalb des jeweils angegebenen Gültigkeitszeitraums einlösbar. Nach Ablauf der Frist verfällt der Gutschein automatisch.
(3) Pro Bestellung kann nur ein Aktionsgutschein eingelöst werden. Eine Kombination mit anderen Rabatten oder Gutscheinen ist nicht möglich, es sei denn, KARTONizza stimmt ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Eine Barauszahlung oder Verrechnung eines Aktionsgutscheins ist ausgeschlossen.
(5) Der Gutschein muss vor Abschluss der Bestellung eingelöst werden. Eine nachträgliche Anrechnung auf bereits abgeschlossene Verträge oder Rechnungen ist nicht möglich.
§ 6 Empfehlungsprämien
(1) KARTONizza bietet Empfehlungsprämien für Kunden oder Partner, die erfolgreiche Aufträge durch eine Empfehlung vermitteln. Die Art der Prämie (z. B. Reisegutscheine, Sachprämien wie eine PlayStation 5) richtet sich nach dem vermittelten Auftragsvolumen und wird individuell von KARTONizza festgelegt.
(2) Eine Empfehlung gilt als erfolgreich, wenn durch sie ein neuer Auftraggeber gewonnen wurde, der einen zahlungspflichtigen Auftrag abschließt und diesen vollständig bezahlt.
(3) Die gewährten Prämien sind nicht in Bargeld auszahlbar und nicht übertragbar. Ein Umtausch oder eine Auszahlung des geldwerten Vorteils ist ausgeschlossen.
(4) Prämien werden erst nach vollständigem Zahlungseingang des geworbenen Auftrags und nach Ablauf eventueller Widerrufs- oder Stornierungsfristen gewährt.
(5) KARTONizza behält sich das Recht vor, Prämienprogramme jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, auszusetzen oder zu beenden.
§ 7 Lieferbedingungen
(1) Die Auslieferung der Werbekartons erfolgt innerhalb eines vereinbarten Zeitraums, der im Angebot festgelegt wird. In der Regel beträgt die Produktionszeit ca. 4 Wochen, gefolgt von einer Auslieferungszeit von ca. 2 Wochen. Dieser Zeitraum kann jedoch abhängig von der Auftragslage und bestehenden Kampagnen in der gewünschten Verteilregion variieren.
(2) Die Angabe eines Lieferzeitraums ist nicht als festes Lieferdatum zu verstehen, sondern als Richtwert, innerhalb dessen die Verteilung erfolgt. Verzögerungen, die durch unvorhersehbare Ereignisse oder hohe Auftragslast entstehen, berechtigen den Auftraggeber nicht zur Stornierung oder Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
(3) Sollte KARTONizza zum Zeitpunkt der Beauftragung bereits eine bestehende Kampagne in der gewünschten Verteilregion haben, kann dies die Verteilung beeinflussen. In solchen Fällen wird KARTONizza den Auftraggeber über den nächstmöglichen Auslieferungszeitraum informieren.
(4) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, einschließlich Naturkatastrophen, Streiks, behördlicher Maßnahmen oder anderer nicht von KARTONizza zu vertretender Umstände, führen zu einer entsprechenden Verlängerung des Lieferzeitraums. Der Auftraggeber hat in diesen Fällen kein Recht auf Rücktritt oder Schadensersatz.
(5) KARTONizza behält sich das Recht vor, Teilauslieferungen vorzunehmen, sofern dies für die logistische Abwicklung erforderlich ist.
(6) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm angegebenen Verteilregionen korrekt sind. Nachträgliche Änderungen sind nur nach individueller Absprache und Bestätigung durch KARTONizza möglich.
(7) KARTONizza bemüht sich, die Werbekartons im Rahmen der vom Auftraggeber gewünschten Zielregion zu verteilen. Abweichungen von der angegebenen Region sind jedoch zulässig, sofern sichergestellt ist, dass die belieferten Pizzerien in benachbarte oder angrenzende Gebiete liefern, die der gewünschten Zielregion entsprechen. Grundlage für die Bewertung ist die durch KARTONizza dokumentierte Angabe zur Lieferreichweite der jeweiligen Pizzerien. Ein Anspruch auf eine exakte regionale Verteilung besteht nicht.
(8) KARTONizza übernimmt bis zur Bestätigung der erfolgreichen Auslieferung keine Haftung dafür, dass die Pizzerien für die gewünschte Region zur Verfügung stehen.
(9) Die Verteilung der Werbekartons an Partnerpizzerien erfolgt ausschließlich nach Ermessen von KARTONizza. Bei größeren Auftragsvolumen behält sich KARTONizza vor, bis zu eine Palette (ca. 4.200 Kartons) je Pizzeria zu liefern. Bei kleineren Aufträgen wird die Stückzahl je Pizzeria entsprechend reduziert, um eine möglichst flächendeckende Streuung zu gewährleisten. Ein Anspruch des Auftraggebers auf eine bestimmte Verteilmenge pro Pizzeria besteht nicht.
(10) KARTONizza übernimmt die Lieferkosten bis zum Auslieferungsort sowie die Rückfahrt zum Lager. Innerhalb eines Umkreises von 20 km rund um den Auslieferungsort sind auch die Lieferkosten zu den einzelnen Pizzerien abgedeckt.
Für darüber hinausgehende Entfernungen werden Zusatzkosten wie folgt berechnet:
Je angefangene 50 km außerhalb des definierten Umkreises wird eine Pauschale von 200 € berechnet. Die Berechnung erfolgt auf Basis der insgesamt zurückgelegten Strecke der Auslieferungskampagne mit dem Transportfahrzeug. Ab April 2025 kann zur Nachvollziehbarkeit der Kilometerstand zu Beginn und Ende der Auslieferung dokumentiert werden.
Erfolgt die Lieferung an mehrere Orte, die mehr als 50 km voneinander entfernt liegen, wird zusätzlich eine einmalige Pauschale von 200 € fällig.
(11) Reklamationen bezüglich der Verteilung müssen innerhalb von 3 Tagen nach Beginn der Verteilung schriftlich erfolgen. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Verteilung der Pizzakartons über das KARTONradar-Dashboard in Echtzeit zu verfolgen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
(12) Ausgelieferte Werbekartons sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kartons bereits verteilt, teilweise verwendet oder ungenutzt geblieben sind. Eine Rückgabe oder Rückerstattung ist ausgeschlossen.
§ 8 Verzug oder Unmöglichkeit der Auftragsdurchführung
(1) Aus logistischen Gründen kann die Verteilung der Pizzakartons bis zu 7 Tage früher oder bis zu 14 Tage später als ursprünglich geplant beginnen oder enden. Dies hat keinen Einfluss auf die Gesamtlaufzeit der Kampagne. Der Auftraggeber wird über Verzögerungen, die über einen Zeitraum von 7 Tagen hinausgehen, rechtzeitig informiert. Kompensationsansprüche aufgrund dieser Verschiebungen bestehen weder für den Auftraggeber noch für die Auftragnehmerin.
(2) Falls KARTONizza mit der vertraglich vereinbarten Leistung in Verzug gerät, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung zu setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern ihm die Durchführung der Werbemaßnahme nicht mehr möglich oder von KARTONizza bis dahin nicht verbindlich zugesagt worden ist. Ein Schadensersatzanspruch wegen Verzugs ist ausgeschlossen.
(3) Unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere Fälle höherer Gewalt (z. B. Hochwasser, Unwetter, Streiks, behördliche Maßnahmen), berechtigen KARTONizza, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit zu verschieben oder – soweit erforderlich – vom Vertrag hinsichtlich des nicht erfüllten Teils zurückzutreten. Diese Regelung gilt auch für gesetzliche, behördliche oder gerichtliche Anordnungen, Verbote oder Auflagen, insbesondere wenn sie den Inhalt oder die Aufmachung der vom Auftraggeber bereitgestellten Werbemittel betreffen und die vereinbarte Leistung dadurch wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht wird. Dies gilt unabhängig davon, ob die Umstände bei KARTONizza selbst oder bei einem beauftragten Nachunternehmer eintreten. In diesen Fällen bestehen keine Schadensersatzansprüche oder Erstattungsansprüche bereits geleisteter Zahlungen.
(4) Tritt ein unvorhergesehenes Ereignis ein, kann der Auftraggeber von KARTONizza eine Erklärung verlangen, ob sie weiterhin am Vertrag festhält oder innerhalb einer angemessenen Frist erfüllt. Erklärt sich KARTONizza nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
(5) KARTONizza wird von der Leistungspflicht befreit, wenn die Unmöglichkeit der Auftragsdurchführung im gebuchten Zeitraum durch den Auftraggeber selbst verursacht wurde. Dies gilt insbesondere, wenn:
- der Auftraggeber das Werbemotiv nicht oder nicht fristgerecht zum Druck liefert,
- das zur Verfügung gestellte Werbematerial nicht den technischen Anforderungen entspricht oder
- der Auftraggeber Änderungen oder Verzögerungen verursacht, die eine fristgerechte Durchführung verhindern.
In diesen Fällen bleibt die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers vollständig bestehen. Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Beträge besteht nicht.
§ 9 Fälligkeit und Zahlung
(1) Alle Preise werden zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer erhoben. Die Zahlungen sind mit Zugang der Rechnung sofort fällig. Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich per Vorkasse, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen.
(2) Bei Lieferungen ins Ausland, insbesondere in die Schweiz, können zusätzliche Kosten wie Ausfuhrabgaben, Einfuhrabgaben, Zölle oder sonstige behördliche Gebühren anfallen. Diese zusätzlichen Kosten trägt ausschließlich der Auftraggeber.
(3) Im Falle des Zahlungsverzugs ist die Forderung mit 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz und – sofern kein Verbraucher beteiligt ist – mit 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 1, 2 i.V.m. § 247 Abs. 1 BGB zu verzinsen. Die Auftragnehmerin ist in diesem Fall berechtigt, noch ausstehende Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen. Hierzu kann sie eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren fruchtlosem Verstreichen entweder vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
(4) Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Werbemittler – beispielsweise eine Werbeagentur – der die Auftragnehmerin mit Werbemaßnahmen auf Veranlassung eines Kunden beauftragt, so tritt dieser seine Forderungen in Höhe der Forderungen der Auftragnehmerin zur Sicherung derselben ab. Die Auftragnehmerin nimmt diese Abtretung an. In diesem Fall ist der Auftraggeber berechtigt, die abgetretenen Forderungen für die Auftragnehmerin einzuziehen, sofern er die ordnungsgemäße Weiterleitung der eingezogenen Beträge sicherstellt. Kann der Auftraggeber diese Gewähr nicht bieten, ist er verpflichtet, die Auftragnehmerin unverzüglich zu informieren, damit diese selbst aus abgetretenem Recht vorgehen kann.
(5) Die Abtretung erfolgt zur Sicherung sämtlicher – auch künftiger – Forderungen der Auftragnehmerin gegen den Auftraggeber und erlischt erst mit vollständigem Ausgleich aller Forderungen der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihre Forderungen an Dritte abzutreten.
(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Auftragnehmerin unverzüglich über Pfändungen oder sonstige Beeinträchtigungen durch Dritte zu informieren.
(7) Ein Leistungsverweigerungsrecht des Auftraggebers ist – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nicht zu, es sei denn, der Gegenanspruch entstammt demselben Vertrag. Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur zulässig, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 10 Lagerung und Abrufbestellungen
(1) Für Kunden, die regelmäßig Werbekampagnen buchen, bietet KARTONizza die Möglichkeit, größere Mengen von Werbekartons produzieren und einlagern zu lassen, um eine spätere Auslieferung auf Abruf zu ermöglichen.
(2) Die Lagerung erfolgt nur nach individueller Vereinbarung und setzt voraus, dass der Auftraggeber die vereinbarten Produktionskosten im Voraus oder gemäß der festgelegten Zahlungsvereinbarung begleicht.
(3) Abrufbestellungen müssen innerhalb des vereinbarten Zeitraums vollständig abgerufen werden. Wird die Ware nicht innerhalb dieser Frist abgerufen, behält sich KARTONizza das Recht vor,:
- a) die verbleibenden Werbekartons ohne weitere Verpflichtung an den Auftraggeber auszuliefern oder
- b) Lagerkosten in Rechnung zu stellen, falls eine längere Einlagerung erforderlich ist.
(4) Nach Ablauf der vereinbarten Lagerfrist und ohne Abruf durch den Auftraggeber kann KARTONizza die verbleibenden Werbekartons ohne weitere Mitteilung entsorgen oder anderweitig verwerten.
(5) Eine Haftung für eventuelle Qualitätseinbußen durch längere Lagerung wird ausgeschlossen.
§ 11 Abonnements, Laufzeit und Zahlungsverzug
(1) Der Auftraggeber kann zwischen einer Vertragslaufzeit von 3, 6 oder 12 Monaten wählen. Das Abonnement verlängert sich nach Ablauf der gewählten Laufzeit automatisch um die ursprünglich vereinbarte Dauer, sofern nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine schriftliche Kündigung durch eine der Parteien erfolgt.
(2) Die Zahlung für das Abonnement ist im Voraus für den jeweils vereinbarten Abrechnungszeitraum fällig. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, erhält der Auftraggeber eine Zahlungserinnerung mit einer Nachfrist von 7 Tagen. Wird die Zahlung auch nach Ablauf dieser Frist nicht geleistet, ist KARTONizza berechtigt:
- den Zugang zu Leistungen aus dem Abonnement vorübergehend zu sperren,
- Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen,
- eine Mahngebühr für jede weitere Zahlungsaufforderung zu erheben,
- nach weiteren 7 Tagen ohne Zahlung den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen und den gesamten noch ausstehenden Betrag für die restliche Laufzeit des Abonnements sofort fällig zu stellen.
(3) KARTONizza behält sich das Recht vor, das Abonnement außerordentlich zu kündigen, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht nachkommt oder wiederholt gegen vertragliche Vereinbarungen verstößt. In diesem Fall bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der offenen und zukünftigen Abonnementgebühren für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen.
(4) Kündigt der Auftraggeber das Abonnement vorzeitig oder nimmt er die Leistungen von KARTONizza nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
§ 12 Gewährleistung und Haftung für Mängel
(1) Die von KARTONizza gelieferten Werbekartons werden individuell nach den Vorgaben des Auftraggebers produziert. Ein generelles Rückgaberecht oder Widerrufsrecht besteht nicht, da es sich um individuell gefertigte Produkte handelt.
(2) Geringfügige Abweichungen in Farbe, Abmessungen oder Materialbeschaffenheit gelten nicht als Mangel, sofern die generelle Gebrauchsfähigkeit der Werbekartons nicht beeinträchtigt wird. Produktionsbedingte Toleranzen können in folgenden Bereichen auftreten:
- Farbabweichungen durch unterschiedliche Druckchargen
- Abweichungen in Größe und Stärke von bis zu 10%
- Geringfügige Unterschiede zwischen einzelnen Kartons innerhalb einer Lieferung
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu prüfen. Mängel in der Auftragsdurchführung sind der Auftragnehmerin unverzüglich, schriftlich und mit einem Foto des Werbematerials im Einzelnen begründet anzuzeigen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich zu melden. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung angezeigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Mängelrüge, gilt die Ware als genehmigt.
(4) Bei berechtigten Mängelrügen steht KARTONizza nach eigener Wahl das Recht auf Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung des Preises verlangen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur möglich, wenn die Mängel so erheblich sind, dass eine Nutzung der Werbekartons unmöglich wird.
(5) Die Prüfung der tatsächlichen Auftragserfüllung obliegt nicht KARTONizza. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, sich selbst von der ordnungsgemäßen Durchführung der Werbemaßnahme zu überzeugen. Nach Abschluss der Maßnahme können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
(6) Sollte die Nachbesserung unmöglich oder für den Auftraggeber nicht zumutbar sein (z. B. bei zeitkritischen Werbemaßnahmen), kann der Auftraggeber eine verhältnismäßige Minderung der Vergütung verlangen. Der Nachweis der Unzumutbarkeit obliegt dem Auftraggeber.
(7) KARTONizza behält sich das Recht vor, die Durchführung oder Fortsetzung einer Werbeaktion zu verweigern oder abzubrechen, wenn behördliche Auflagen oder andere unvorhergesehene Umstände dies erfordern. Eine Format- oder Stellenreduzierung sowie eine Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung der Verteilung aus solchen Gründen begründen keine Ersatzansprüche.
(8) KARTONizza übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Nichtverteilungen, die durch Pizzerien verursacht werden. Sobald die Werbekartons an die Pizzerien übergeben wurden, liegt die Verantwortung für deren Verteilung bei den jeweiligen Pizzerien. Dies gilt insbesondere für folgende Fälle:
- Die Pizzeria verteilt die Kartons verspätet oder gar nicht.
- Die Pizzeria verwendet die Kartons für andere Zwecke oder gibt sie an Dritte weiter.
- Die Kartons werden während der Lagerung in der Pizzeria beschädigt oder zerstört (z. B. durch Feuer, Wasser, Diebstahl oder sonstige Einwirkungen).
Jegliche Schadensersatzansprüche oder Regressforderungen gegen KARTONizza aufgrund solcher Umstände sind ausgeschlossen.
(9) KARTONizza übernimmt keine Haftung für Fehler, die auf fehlerhafte Vorlagen des Auftraggebers zurückzuführen sind (z. B. fehlerhafte Druckdateien, falsche QR-Codes, inaktive Landingpages). Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Druckdaten vor der Freigabe sorgfältig zu prüfen.
(10) Verzögerungen oder Schäden, die durch höhere Gewalt (z. B. Streiks, Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen) verursacht werden, begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Vertragsrücktritt.
(11) Schadensersatzansprüche für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine gesonderte Eigenschaftszusicherung schriftlich vereinbart.
§ 13 Zurückbehaltungsrecht und Eigentumsvorbehalt
§ 13 Zurückbehaltungsrecht und Eigentumsvorbehalt
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, wenn es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
(2) KARTONizza behält sich das Eigentum an den Werbekartons bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
(3) Die Auslieferung der Werbekartons erfolgt an die Pizzerien in der vereinbarten Verteilregion und nicht direkt an den Auftraggeber. Ein digital unterzeichneter Lieferschein durch die empfangende Pizzeria gilt als Nachweis der ordnungsgemäßen Auslieferung. Mit der digitalen Unterschrift der Pizzeria geht die Verantwortung für die Werbekartons an den Auftraggeber über.
(4) Werden die Werbekartons im Rahmen einer Abrufvereinbarung produziert und gelagert, bleibt KARTONizza bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer der eingelagerten Ware. Falls die vereinbarte Zahlungsfrist nicht eingehalten wird, ist KARTONizza berechtigt, die Werbekartons anderweitig zu verwenden oder zu entsorgen.
(5) Eine Nutzung oder Weitergabe der Werbekartons durch den Auftraggeber vor vollständiger Bezahlung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von KARTONizza zulässig.
(6) KARTONizza verpflichtet sich, Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers freizugeben, soweit ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten erfolgt durch KARTONizza.
§ 14 Datenverarbeitung und Auftragsunterlagen
(1) Im Rahmen der Geschäftsbeziehung verarbeitet KARTONizza personenbezogene Daten des Auftraggebers oder von Dritten, die vom Auftraggeber übermittelt wurden. Dazu können insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung gehören.
(2) Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt ausschließlich zur Vertragsabwicklung, Angebotserstellung und Kommunikation mit dem Auftraggeber. Der Auftraggeber bestätigt, dass er zur Übermittlung dieser Daten berechtigt ist und – falls erforderlich – die entsprechenden Einwilligungen der betroffenen Personen vorliegen. KARTONizza übernimmt keine Haftung für unberechtigt übermittelte Daten und wird vom Auftraggeber von etwaigen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang freigestellt.
(3) Mit Zustimmung zu diesen AGB erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass KARTONizza seine E-Mail-Adresse für den Versand von Informationen zu vergleichbaren eigenen Produkten und Dienstleistungen (z. B. per Newsletter) nutzen darf. Der Auftraggeber kann dem Versand jederzeit kostenfrei widersprechen.
(4) Werbliche Nutzung von Kundenprojekten: KARTONizza ist berechtigt, bedruckte Werbekartons als Referenz auf der eigenen Webseite, in Präsentationen oder auf Social-Media-Plattformen zu zeigen. Sollte der Auftraggeber dies nicht wünschen, muss er dies ausdrücklich und schriftlich vor Produktionsbeginn mitteilen.
§ 15 Abtretung von Forderungen
(1) KARTONizza ist berechtigt, jegliche Forderungen gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsbeziehung an Dritte weiterzugeben, insbesondere zu Finanzierungs- oder Inkassozwecken.
(2) Der Auftraggeber darf Forderungen gegen KARTONizza nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von KARTONizza an Dritte abtreten.
§ 16 Haftungsbeschränkung
(1) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Aufträge ganz oder teilweise abzulehnen, wenn deren Inhalt, Herkunft oder technische Form gegen einheitlich anzuwendende, sachlich gerechtfertigte Grundsätze verstößt. Eine Ablehnung kann insbesondere erfolgen, wenn die Durchführung des Auftrags für die Auftragnehmerin oder beauftragte Dritte unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere für Werbung, die politisch oder weltanschaulich extrem, diskriminierend, geschmacklos oder sittenwidrig ist, gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder den berechtigten Interessen der Standortinhaber zuwiderläuft.
(2) Werbung für politische Parteien, religiöse Gruppen sowie politisch motivierte Organisationen, private Zwecke oder Meinungsäußerungen ist in jedem Fall genehmigungspflichtig. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Auftragserteilung den Inhalt der Werbematerialien im Feld „Bemerkungen“ gesondert anzugeben. Liegt keine Genehmigung vor, ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Auftrag nicht auszuführen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall abzüglich bereits entstandener Kosten erstattet.
(3) Sollte das Druckmotiv zum Zeitpunkt der Bestellung fehlen, kann der Auftrag auch nachträglich, nach Bereitstellung des Motivs, noch abgelehnt werden.
(4) Die Haftung der Parteien – sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – ist, unabhängig vom Rechtsgrund, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt sowohl für unmittelbare als auch mittelbare Folgeschäden.
(5) Für den Inhalt und die Aufmachung der eingesetzten Werbematerialien haftet ausschließlich der Auftraggeber. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung strafrechtlicher Vorschriften sowie die Wahrung privater oder gewerblicher Schutzrechte Dritter. Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von sämtlichen Forderungen frei, die aufgrund der Verletzung solcher Schutzrechte oder infolge des Inhalts oder der Aufmachung der Werbemittel von Dritten gegen die Auftragnehmerin erhoben werden. Zudem trägt er sämtliche damit verbundenen Rechtsverfolgungskosten.
(6) Der Auftraggeber sichert zu, dass das bereitgestellte Werbematerial keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder Markenschutzrechte verletzt bzw. dass erforderliche Genehmigungen und Zustimmungen Dritter eingeholt wurden. Auch aus dieser Verpflichtung resultierende Ansprüche Dritter stellt der Auftraggeber die Auftragnehmerin frei. Unabhängig von etwaigen Reklamationen bleibt der Auftraggeber zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
§ 17 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus der Geschäftsbeziehung ist der Sitz von KARTONizza.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für den Sitz von KARTONizza zuständige Gericht, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat. Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt auch im Rechtsverkehr mit ausländischen Unternehmen ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 18 Salvatorische Klausel
Sollten die vorstehenden Bestimmungen teilweise unwirksam sein oder unbeabsichtigte Regelungslücken aufweisen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle etwa unwirksamer Bestimmungen tritt dann die jeweilige gesetzliche Regelung, die nach dem Parteiwillen dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Herausgeber dieser Geschäftsbedingungen ist KARTONizza mit Sitz in Bocholt.
II. Kundeninformationen
1. Identität des Auftragnehmers
KARTONizza GmbH
Konrad-Zuse-Straße 6
46397 Bocholt
Deutschland
Telefon: +49 (0) 2871 – 29 27 078
E-Mail: info@kartonizza.de
Website: www.kartonizza.de
2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
Die Schritte zum Vertragsabschluss sowie die Korrekturmöglichkeiten sind in § 2 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I) geregelt.
3. Vertragssprache und Speicherung des Vertragstextes
3.1. Vertragssprache ist Deutsch.
3.2. Speicherung des Vertragstextes:
Der vollständige Vertragstext wird von KARTONizza nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung oder Bestätigung eines Angebots kann der Vertragstext über die Druckfunktion des Browsers oder als PDF gesichert werden.